Rechtsprechung
BGH, 08.04.1964 - 2 StR 48/64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 08.04.1964 - 2 StR 48/64
Der große zeitliche Abstand, insbesondere zwischen der zweiten und dritten Tat, spricht vielmehr gegen einen Gesamtvorsatz (vgl BGHSt 1, 313).